Forderungsmanagement

Unsere etablierte Abteilung Forderungsmanagement betreibt im Regelfall offene Forderungen, egal in welcher Höhe, durch außer- und gerichtliche Mahn-/Vollstreckungsverfahren sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Streitige Forderungen gehören zu unserem alltäglichen Rechtsgeschäft. Bei uns erhalten Sie den Forderungseinzug aus einer Hand!

Unsere Rechtsanwälte sowie unser qualifiziertes Fachpersonal betreiben IHRE offenen Forderungen gegenüber dem Schuldner oft erfolgreich ein. Für den Gläubiger heißt dies bei erfolgreicher Beitreibung zahlt der Schuldner die Rechtsanwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten.

Unsere Forderungsabteilung betreibt offene Forderungen für Unternehmen und Organisationen aus dem Gesundheitswesen wie ärztliche/zahnärztliche Honorar-; Krankenhausrechnungen, offene Rechnungen von Altenheimen oder anderen Institutionen.

Groß- und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbständige, Online-Handels-Betriebe sowie Privatpersonen gehören zu unserem Gläubiger- bzw. Mandantenkreis.

Das Durchsetzen von rückständigem Unterhalt in familienrechtlichen Angelegenheiten sowie mietrechtliche Maßnahmen wie Räumungs- und Zwangsvollstreckungsaufträge werden von uns fachmännisch abgewickelt.

Wir sehen für Sie folgende Vorteile, wenn Sie Ihre offenen Forderungen direkt in die Hand unserer Rechtsanwälte geben:

  1. keine Grundgebühren
  2. keine Vertragsbindung
  3. durch die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes schnelle und zügige Bearbeitung
  4. sofortige Prüfung Durchsetzbarkeit durch den Rechtsanwalt
  5. bei strittigen Forderungen schnelle und unkomplizierte Prüfung der Durchsetzungsmöglichkeiten durch den Rechtsanwalt
  6. Vertretung bei den Gerichten

D.h. ALLES aus einer HAND! Egal ob es sich um

Außergerichtliche Maßnahmen wie

  • Schuldner in Verzug setzen
  • Auskünfte einholen

das gerichtliche Mahnverfahren wie

  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Streitiges Verfahren bei Wider- bzw. Einspruch durch den Schuldner

oder

die Durchsetzung einer titulierten Forderung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie

  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Geld- und Unterhaltsforderungen
  • Haftbefehle
  • Teilzahlungsvergleiche – insolvenzsicher – abschließen
  • und weiteres mehr handelt.

Sie sehen, gerne helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung von offenen Forderungen aller Art und verhelfen Ihnen dadurch zur mehr Liquidität.

Oppermann Rechtsanwalt

RA Volker Oppermann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT

Kanzlei Oppermann & Koll

Barbara Oppermann

Industriekauffrau/Rechtsfachwirtin

Kanzlei Oppermann & Koll - Sekretariat

Miriam Feldt

Rechtsanwaltsfachangestellte