Verkehrsrecht

Wir sind Spezialisten in der Durchsetzung verkehrsrechtlicher Ansprüche und auch deren Abwehr.

Das Verkehrsrecht ist komplex geworden.

Für einen Unfallgeschädigten ist die Materie kaum noch zu durchschauen. Es gibt Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, von denen einige gar nicht wissen, dass es sie gibt. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite kann auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung, Behörden, Sozialversicherungsträgern o.a. verhandelt werden.

Auch in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafsachen ist die Einschaltung eines Experten von Vorteil. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind schnell einmal kassiert und dann mit teilweise erheblichen Folgen z.B. für die berufliche Situation. Ein spezialisierter Anwalt, der die Schwachstellen z.B. der verschiedenen Blitzer kennt und sich nötigenfalls auch vor einer harten Konfrontation mit Bußgeldstellen oder Gerichten nicht scheut, bietet Ihnen Gewähr für eine effektive Verteidigung.

Auf der Grundlage langjähriger Erfahrung beraten und vertreten wir Sie kompetent, durchsetzungsstark und mit der Leidenschaft, Prozesse, die wir führen, nicht verlieren zu wollen, z.B. in folgenden Bereichen:

Verkehrszivilrecht

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen, Geltendmachung von Ansprüchen, wie Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten u.v.m.
  • KFZ-Kauf- und Leasingverträge, z.B. wegen Mängeln, Rücktritt, Minderung
  • Einziehung von Forderungen z.B. von Sachverständigen oder Autohäusern nach Verkehrsunfällen
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche für Versicherer, Regressprozesse

Straftaten im Verkehrsrecht

  • Z.B. wegen Drogen, Alkohol, Trunkenheitsfahrten
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung
  • Vollrausch
  • Staßenverkehrsgefährdung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrens ohne Versicherungsschutz

Ordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • Rotlichtverstöße,
  • Alkohol- und Drogeneinfluss,
  • Überladung od. falsche Sicherung der Ladungen
  • Abstandsverstöße
  • Handy am Steuer

Hierbei verlieren wir auch nicht die weiteren gegebenenfalls folgenden Konsequenzen aus dem Blick, z.B.:

  • den Regress Ihrer Haftpflichtversicherung
  • Eintragungen im Bundeszentralregister
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister

Auch im Nachgang derartiger Ereignisse, so z.B. bei Fragen um medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU), Anträgen auf Wiedereinteilung der Fahrerlaubnis, Verkürzung von Sperrfristen u.ä. stehen wir Ihnen beratend und vertretend beiseite.

Kanzlei Oppermann & Koll

RAin Dr. Christina Ziegenhagen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Kanzlei-Oppermann

RAin Irene Rau

Rechtsanwältin

Kanzlei Oppermann & Koll

Isabel Maier

Rechtsanwaltsfachangestellte

Kanzlei Oppermann & Koll

Corinna Haddad

Rechtsanwaltsfachangestellte