Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts sowie in angrenzenden Rechtsgebieten. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann zu Auseinandersetzungen oder zu Streitigkeiten führen, weil im Arbeitsvertrag oft Regelungen unzureichend sind. Das Gesetz ist nicht immer ausreichend. Oft ist es durch umfangreiche arbeitsgerichtliche Rechtsprechungen geregelt.

Durch individuelle Spezialisierung bestehen bei den Rechtsanwälten unserer Kanzlei unterschiedliche Schwerpunkte im Arbeitsrecht wie:

  • Vertretung im arbeitsrechtlichen Urteils- und Beschlussverfahren
  • Beratung und Unterstützung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft
  • Beratung und Vermittlung bei Konfliktsituationen am Arbeitsplatz
  • Erstellung oder Überprüfung von Arbeits- und Dienstleistungsverträgen
  • Vorbereitung und Koordinierung von Vertragsbeendigungen einschließlich der Durchführung etwaiger behördlicher Zustimmungsverfahren
  • Beratung und Unterstützung bei größeren arbeitsrechtlichen Transaktionen
  • Beratung und Unterstützung bei Interessen-, Ausgleichs-, Sozialplan- und Betriebsvereinbarungsverhandlungen

Für Unternehmen gelten Gesetze, die den Umgang mit ihren Arbeitnehmern aber auch die Zusammenarbeit von Betriebsräten und Aufsichtsbehörden regelt. Oft ist es aber so, dass nicht alles aus dem Gesetz entnommen werden kann. Sehr gute Kenntnisse in den zahlreichen Rechtsprechungen auf diesem Gebiet sind notwendig und unabkömmlich. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung aber auch bei der Umsetzung von Problemen mit ihren Mitarbeitern. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, sowie die Durchsetzung von Streitigkeiten vor dem Arbeits-; Landes- und Bundesarbeitsgericht ist für uns kein Thema.

Bei leitenden Angestellten entstehen oft die Fragen, welche kündigungsschutzrechtlichen Nachteile die Erteilung von Prokura hat, wie sind zusätzliche Vereinbarungen wie Bonuszahlungen, Zielvereinbarungen, der Wechsel eines Arbeitsplatzes arbeitsrechtlich geregelt.

Als Geschäftsführer, Vorstand eines Unternehmens ist die vertragliche Absicherung besonders wichtig. Arbeitsrechtliche Regelungen greifen nicht. Deshalb ist die Gestaltung eines Dienstvertrages wichtig. Auch prüfen wir für Sie und sind Ansprechpartner bei Kündigung oder Abberufung.

Zu unserer Mandantschaft gehören aber auch Arbeitnehmer für die ein Arbeitsverhältnis meist lebensnotwendig ist um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Oft ist die Rechtslage bei Abmahnung, Kündigung oder Anspruch auf Abfindung zu klären.

Gerne beraten Sie unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sprechen Sie uns an.

Oppermann Rechtsanwalt

RA Volker Oppermann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei Oppermann & Koll

RA Michael Wolter

Fachanwalt für Arbeitsrecht