Familienrecht

In kaum einem anderen Rechtsgebiet werden die Beteiligten vor so viele gravierende persönliche Veränderungen gestellt, wie im Familienrecht. Statistisch gesehen wird fast jede zweite Ehe geschieden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie fachkundige Spezialisten zur Seite haben.

Dies ist in unserer Rechtsanwaltskanzlei durch 3 Fachanwälte für Familienrecht gegeben. Familienrecht ist das zentrale Arbeitsgebiet in unserer Rechtsanwaltskanzlei.

Durch langjährige Erfahrung, die laufende Fort- und Weiterbildung unserer Rechts- / Fachanwälte im Familienrecht, ständigen Austausch unter unseren Fachanwälten untereinander, aber auch im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht beim Deutschen Anwaltsverein sind Fachwissen am Puls der neuesten Rechtsprechung verbunden mit einem durch jahrlange außergerichtliche und gerichtliche Erfahrung getragenen Gespür für die Situation, in der Sie sich befinden, gewährleistet.

Wie können wir Ihnen helfen?

Schon im Vorfeld kann vieles geklärt werden, so dass es im Fall einer Trennung/Scheidung möglichst nicht zu persönlichen Zerwürfnissen, existentiellen Schwierigkeiten und persönlichen Ängsten kommt. In keinem anderen Rechtsgebiet wird so viel emotionale Energie verbraucht wie im Familienrecht.

Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne in den Bereichen

  • Ehe, Heirat Lebensgemeinschaften
  • Erstellung oder Überprüfung von Eheverträgen und Vereinbarungen bei ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Verträge, Vereinbarungen und Folgevereinbarungen bei der Scheidung
  • Immobilien bei Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Ehe-, nachehelicher sowie Kindes- und Elternunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren und den Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a.
  • Optimierung von Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidungen
  • Beratung bei erbrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ehe
  • Beratung bei Adoption, Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt
  • Versorgung im Alter – Errechnung der Rentenanteile

Neben diesen allgemeinen Fragestellungen gibt es Spezialbereiche, in denen wir Ihnen ebenso beiseite stehen. So ist es bei Unternehmer(innen) z.B dringend notwendig, nicht nur, wenn einer der Ehegatten das Betriebsvermögen in die Ehe einbringt bzw. erwirtschaftet hat, nicht nur den familienrechtlichen Teil zu sehen, sondern auch die gesellschafts- bzw. steuerrechtlichen Komponenten und Auswirkungen zu betrachten. Wir arbeiten daher mit Kollegen, welche sich in diesem Bereich sich spezialisiert haben zusammen und gewährleisten dadurch optimale Beratung und Vertretung aus einer Hand. Auch hier spielen unsere Beratungsfelder eine Rolle, wie

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Scheidungsvereinbarungen für Unternehmer und Gesellschafter
  • Firma in der Scheidung
  • Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeiten
  • Steuerrechtliche Beurteilungen etc.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind gesetzlich nicht immer gleichgestellt mit ehelichen Lebensgemeinschaften. Über diese Auswirkungen ist man  sich anfänglich gar nicht bewusst. Oft kommen die Fragen erst im Trennungsfall auf einen zu. Um dies zu umgehen, ist eine Beratung und vertragliche Regelung im Vorfeld oftmals hilfreich und vermeidet im Nachhinein viel Ärger. Aber auch bei der „Abwicklung“ einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in der ggf. auch gemeinsames Eigentum gebildet wurde, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat beiseite.

Auch das Thema Elternunterhalt spielt eine immer größere Rolle. Wir beraten und vertreten Sie hier gerne z.B. bei folgenden Fragen:

  • Wann muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?
  • Ich hatte ein schlechtes Verhältnis bzw. gar keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern, muss ich trotzdem Elternunterhalt zahlen?
  • Müssen „Schwiegerkinder“ Unterhalt zahlen?
  • Muss ich als Kind Heimkosten zahlen?
  • Wie kann ich mich gegen einen Rückgriff des Sozialamtes zur Wehr setzen?
  • Kann das Sozialamt die Rückgabe einer Schenkung meiner Eltern an mich fordern?
  • Muss ich mein Erspartes für den Unterhalt meiner Eltern einsetzen?
  • Kann man vorsorgende Regelungen treffen?

Eine immer größere Bedeutung hat auch die Erstellung von sogenannten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die wir gerne nach ausführlicher Beratung für Sie übernehmen.

Familienrecht fordert von unseren Rechts-/Fachanwälten nicht nur juristisches Spezialwissen sondern auch die Bewertung von Konflikten im emotionalen, sozialen und familiären Bereich.

Über dieses Know-How verfügen unsere Fachanwälte für Familienrecht. Sprechen Sie uns an.

Oppermann Rechtsanwalt

RA Volker Oppermann

Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei Oppermann & Koll

RAin Dr. Christina Ziegenhagen

Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin