Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer bahnbrechenden Entscheidung zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben Stellung genommen und das Recht jedes einzelnen über sein Ende zu entscheiden erheblich gestärkt. Die Entscheidung gibt einmal mehr Anlass dazu, über die Errichtung von Patientenverfügungen zur rechtssicheren Gestaltung des eigenen Lebensendes nachzudenken oder bestehende Patientenverfügungen auf ihre Rechtswirksamkeit hin überprüfen zu lassen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung einer solchen Patientenverfügung!